Tätigkeitsbereiche

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen, der im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege tätig wird. Der Notar errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Der Notar sorgt für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Er übt seine Tätigkeit unparteilich aus und ist als Vertrauensperson der Beteiligten zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Somit können ihm vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse ohne weiteres offenbart werden.

Es gibt Lebenslagen, die nicht nur persönliche Bedeutung, sondern auch weitreichende rechtliche Tragweite haben. Beispiele sind der Kauf einer Immobilie, die Gründung einer Gesellschaft, der Abschluss eines Ehevertrages oder Erbregelungen für den Todesfall. Hierfür sieht das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor.

Der Notar berät Sie als juristischer Experte und informiert sie umfassend über bedeutende Rechtsgeschäfte. Aufgrund seiner Neutralität berücksichtigt er die Interessen aller Beteiligten und schützt rechtlich Unerfahrene vor Benachteiligungen. Als Bindeglied zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern sorgt er für den reibungslosen Vollzug der Urkunden.


Die Tätigkeit des Notars erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

Immobilienrecht

  • Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
  • Überlassungsverträge
  • Tauschverträge über Grundstücke
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Grundschulden, Hypotheken
  • Dienstbarkeiten (z.B.: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)
  • Wohn- und Nutzungsrechte
  • Löschung von Grundbuchbelastungen

 

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,

 

Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilskaufverträge, Erbteilsübertragungen

 

Vorsorgeregelungen

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

 

Gesellschaftsrecht

  • Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften (z.B.: OHG, KG) zur Eintragung in das Handelsregister
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (z.B. einer GmbH)
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbHs (Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen)
  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen

 

Vereinsrecht

  • Anmeldungen zum Vereinsregister (Vorstandswechsel, Gründung, Auflösung, Satzungsänderung)

 

Sonstige Tätigkeiten

  • Vollmachten (Generalvollmacht, Spezialvollmacht)
  • Beglaubigung von Unterschriften/Abschriften
  • Eidesstattliche Versicherungen zur Vorlage bei Behörden und Gerichten
  • Erteilung vollstreckbare Urkunden, insbesondere Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsklausel